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Beratung und Analytik

Produkte und Dienstleistungen

Die Anforderungen  an Milch und Milchprodukte in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit ist in den letzten Jahren an die Anforderungen der EU angepasst worden. Mit unserem Beratungsteam helfen wir den Produzenten, die Anforderungen im Bereich der hygienischen Sicherheit zu erfüllen. Bei der Erstellung der notwendigen Unterlagen und Dokumente profitiert der Kunde von unserer langjährigen Erfahrung.

In unserem akkreditierten Labor bieten wir eine Vielzahl von chemischen und mikro-biologischen Methoden zur Untersuchung von Milch, Milchprodukten, Wasser und anderen Lebensmitteln an.

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     (Mitglieder = Aktionäre und Mitglieder bei Aktionären)


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand August 2006

1. Auftragserteilung
Art und Umfang der von BAMOS AG zu erbringenden Dienstleistungen richten sich nach dem, vom Auftraggeber schriftlich erteilten und klar formulierten Untersuchungsauftrag. Fehlt ein solcher, wird Bamos AG aufgrund Ihren mündlichen Angaben einen Untersuchungsbericht erstellen. Evtl. Unstimmigkeiten aus mündlich erteilten Aufträgen gehen zu Lasten des Auftraggebers. 

2. Annullierung
Bei Widerruf eines Auftrages werden die bis zum Zeitpunkt des Eintreffens bereits erfolgten Aufwendungen zum geltenden Tarif in Rechnung gestellt.

3. Methodik
Das analytische Labor der BAMOS AG ist nach der Norm ISO/IEC 17025:1999 akkreditiert. Die Untersuchungen erfolgen nach offiziell anerkannten Standardmethoden (gemäss Leistungskatalog). Die Ergebnisse beziehen sich ausschliesslich auf die an BAMOS AG zugestellten und untersuchten Proben. Für die Probenerhebung und den Transport ist der Auftraggeber verantwortlich.

4. Tarife
Die Tarife sind im separaten Leistungsverzeichnis aufgeführt. Bei speziellen Probenbehandlungen sowie Eilaufträgen werden Zuschläge verrechnet. Nicht im Verzeichnis aufgeführte Dienstleistungen werden nach Aufwand verrechnet. Durch die Kostenentwicklung bedingte Preisänderungen bleiben vorbehalten. Sämtliche Preisangaben verstehen sich exklusiv Mehrwertsteuer.

5. Lieferfristen
Die Bearbeitungszeit der Aufträge richtet sich nach deren Art und Umfang. Es wird eine möglichst speditive Erledigung zugesichert. Unvorhersehbare Personal- oder Prüfmittelausfälle entbinden die BAMOS AG von der Einhaltung vereinbarter Lieferfristen und schliessen eventuell sich daraus ergebende Schadenersatzforderungen aus.

6. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen von BAMOS AG sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zu bezahlen.

7. Proben- und Datenaufbewahrung
Ohne anders lautenden Auftrag werden die Proben nach Abschluss der Untersuchung vernichtet und entsorgt. Auf Wunsch werden die Proben gegen Verrechnung der Kosten retourniert. Untersuchungsberichte und Rohdaten werden mindestens 3 Jahre archiviert.

8. Geheimhaltung
Die BAMOS AG verpflichtet sich zur Vertraulichkeit von Informationen, Analysenbefunden und Methoden aus dem Geschäftsbereich des Vertragspartners, die weder allgemein zugänglich noch bekannt sind gegenüber Dritten. Ohne anders lautende schriftliche Abmachung werden die Resultate ausschliesslich dem Auftraggeber mitgeteilt.

9. Mängelhaftung  
Unmittelbare Schäden:
BAMOS AG haftet nicht bei leicht fahrlässig verursachten Schäden. Für Personen- und Sachschäden ist die Haftung bei mittel fahrlässig verursachten Schäden nur bis zum Betrag der Versicherungssumme der Betriebshaftpflicht-Versicherung von BAMOS AG gegeben. Für Vermögensschäden haftet BAMOS AG nur bei grob fahrlässig und absichtlich verursachten Schäden.
 
Mittelbare Schäden:
BAMOS AG haftet nur bei grob fahrlässig und absichtlich verursachten Schäden.

10. Haftung im Allgemeinen
Die BAMOS AG haftet nicht für Schäden, die durch leichte und mittlere Fahrlässigkeit verursacht werden.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Zur Anwendung kommt ausschliesslich Schweizerisches Recht. Ausschliesslicher
Gerichtsstand ist CH-9602 Bazenheid.